Dass sie nicht schwanger war hatte sie zugegeben, weil sie nicht gewusst hatte, dass es einem Scharfrichter verboten war, Schwangere anzufassen. Das war am einundzwanzigsten Februar gewesen, als sie im Wirtshaus in Degersheim zwischen Bodensee und Säntis als Marie Sonderegger, mit Sennwälder Aussprach, ohngefähr vierzig Jahr alt, von grosser Gestalt, grauem milchigem Aug, schwarzen Haaren und Augbrauen, eine modernfarbne Jüppen, eine blaue Schos, darunter eine gstrichelte Schlingen tragend, einen grauen Tschopen und weisse Strümpf, und eine weisse Kappen aufm Kopf, vom Dorfschulmeister, der ihr einmal beim Aufsetzen eines Briefes geholfen hatte und sich an den Namen erinnerte, für einhundert Cronenthaler erkannt, bezichtigt und mit Hilf nach Glarus gegen den Glärnisch in den Chaibenthurm gebracht worden war. Das war nachdem Tschudi und die Tschudiverwandten vor das Rathaus gezogen waren und den Ratsherrn anempfohlen hatten, diese Dirne gefangen zu nehmen, worauf diese einen Läufer, Ruedi Schmitz, nach Werdenberg losgeschickt hatten und gleicherzeit der Doctor Melchior Zwicky einen privaten Läufer, Jost Spälti, losgeschickt hatte, um sie zu warnen und zur Flucht zu bewegen, welcher auch schneller gewesen war, worauf sie nach Rorsach, über Sankt Gallen und durchs Appenzellerland gezogen war, bis ins Wirthaus als Magd. Das war bevor der Schlossermeister Rudolf Steinmüller ihr das Briefpaket mit dem bei ihm deponierten Ersparten geschickt hatte, um nicht plötzlich selbst in Verdacht zu geraten, welches jedoch abgefangen wurde noch bevor es die Empfängerin erreichte, worauf der den Tschudis verwandte, aber von ihnen missbilligte Steinmüller am neunundzwanzigsten März, am Tag des solcherart vorletzten Stuhlgangs des Annamiggeli, in welchem Gufen mitabgegangen waren, in den Chaibenthurm gebracht worden war, weil angenommen werden musste, dass er mit ihr kuppelte. Das war lange nachdem sie im Diensthaus der Zwickys an der Kreuzgasse in Mollis mit dem Sohn Melchior Zwicky ein Kind gezeugt, in Strassburg geboren und weggegeben hatte und bei Doctor Tschudi in Dienst getreten war, gegen welchen sie am sechsundzwanzigsten October bei Landammann Johann Heinrich Tschudi und Pfarrer Johann Jakob Tschudi Anzeige wegen ungerechtfertigter Vorwürfe eingebracht und Reparationszahlung verlangt hatte, woraufhin sie des Landes verwiesen worden war, hernach sich aber Gerüchte verbreitet hatten, Doctor Tschudi hätte eine aussereheliche Beziehung betrieben mit ihr, was das politische Amt gefährdete, weshalb sie der Ehre wegen ins Land zurückgerufen wurde, sie freiwillig aber nicht gekommen war.
In Samuel Auguste Tissots teutscher Übersetzung der Anleitung für das Landvolk in Absicht auf seine Gesundheit war zu lesen gestanden, dass ein Mädchen Stecknadeln verschluckt hatte, was sechs Jahre lang die empfindlichsten Schmerzen in Magen und Darm verursachte, wohinzu kamen Koliken, Ohnmachten und Gichter, die nach Jahren aber mit dem Stuhl weggegangen seien. Eine junge Frau, die Nadeln verschluckt hatte, war gestorben, nachdem ein Teil der Nägel mit dem Stuhl ausgeschieden worden war, der andere Teil jedoch Darm und Unterleib durchbohrt hatte. Doctor Tschudi hatte dissertiert über die Verdauung, explicit den Schluckauf, und dann gemeint, mit seinem Doctorwissen sei er betreff des Annamiggeli am Ende.
Ob es den Mann kenne, der neben ihr stehe.
Nein.
Was es sich einbilde, was dies für ein Mann sey.
Es denke der Scharfrichter.
Es seye wirklich der Scharfrichter, warum es glaube, dass der Scharfrichter hierher berufen worden sei.
Seinetwegen.
Dass der Vieharzt und berüchtigte Quacksalber Heinrich Irminger das Annamiggeli nicht hatte heilen können sei daran gelegen, dass nur jenes Ungeheuer das Kind heilen könne, das es verzaubert habe. So wurde die Bitte in den Thurm getragen, wo sie zur Antwort gab, sie könne dem Kind nicht helfen, sie hab ihm ja nichts zuleid getan. So war nach Franz Leonhard Vollmar geschickt worden, mit dem sein neunzehnjähriger Sohn Franz Dietrich Vollmar gekommen war, um vom Vater zu lernen, beides Söhne einer der grossen Scharfrichterdynastien, neben den Grosholtz' und Mengis', die Silentium zu bewahren bedingt worden waren. Die Ratsherrn hatten mit dem gütlichen Verhöre begonnen, das Schreckverhöre des Scharfrichters darauf folgen lassen, welcher Stricke und Feuerzangen zum Augenschein vorgelegt hatte und was der Scharfrichtersohn aufmerksam studiert hatte. Der Schlossermeister Steinmüller hatte seine Unschuld beteuert am dreissigsten und einunddreissigsten März im gütlichen Verhöre, woraufhin sie am vierten, fünften und sechsten April den Steinmüller belastet hatte, er habe ihr das Leckerli gegeben zur Rache wegen dem Püffli, das ihr das Annamiggeli versetzt habe, sodass ihr das Häubli vom Kopf flog, hatte bei Gegenüberstellung aber widerrufen und um Verzeihung gebeten. Dem Steinmüller war mit dem peinlichen Verhöre gedroht worden, worauf er die Ratsherrn gewarnt hatte, würden seine Glieder unbrauchbar gemacht, so werde er die Obrigkeit verantwortlich machen dafür, denn er sei unschuldig. Dann nannte er die Arrestin einen Höllenhund, weil sie ihn erneut belastet hatte und da Anstand, Bitten und Beten nichts erreicht hätten, werde er nun energischer auftreten.
Warum es so frech gewesen sei und den Steinmüller beschuldigt habe?
Weil das Kind gesagt habe, der Steinmüller sei dabei gewesen, nun müsse es die Steinmüllerbehauptung aber zurück nehmen.
Steinmüller weint und sagt, er wolle es ihm verzeihen und für es beten.
Ob es einen Bund, schriftlich oder mündlich, mit dem bösen Geist habe.
Nein, es habe keinen Bund mit dem Bösen.
Dass der Herrgott ihr beistehen möge, hatte sie gefleht, als sie um Mitternacht des elften März im Rathaus das Kind zu heilen versucht hatte nachdem sie selbigen Tags mit auf den Rücken gebundenen Händen an einem Haken befestigt, mit den Armen hochgezogen und mit einem Stein an den Füssen beschwert worden war. Die Heilung aber war, selbst nach weiteren Zeremonien am zwölften und vierzehnten März, ausgeblieben, woraufhin sie aufs Schärfste ermahnt worden war, sie solle endlich den Tüfl austreiben dem Kind, was sie in der Nacht des fünfzehnten März in der Kuchi des Doctorhauses auch gemacht hatte. Am neunundzwanzigsten März waren die vorletzten Gufen mit dem Stuhlgang aus dem Annamiggeli ausgetreten, zwei Tage später die letzten, nachdem die Gufen seit Entlassung der Magd aus dem Dienst der Tschudis nur durch den Mund ausgetreten waren, hundertundfünf am Stück, manchmal bis zu dreissig am Tag. Dass er Stahlspäne benutzt habe und metallenes Salz, dazu Mehl, Gips und Honig, dass er das Teigli auf dem Kohlenfeuer gebacken und ihr das fertige Leckerli für das Kind ausgehändigt habe, weil sie uneins gewesen sei mit ihm wegen dem Püffli, das ihr das Annamiggeli versetzt habe, sodass ihr das Häubli vom Kopf flog, hatte der Steinmüller am achten May beteuert im Verhör, woraufhin er am Folgetag widerrief und am Morgen danach erhängt in der Zelle aufgefunden worden war.
Ob es wisse, dass der sehr verehrte Herr Doctor Johann Jakob Tschudi und dessen Frau, die Elsbeth Tschudi aus dem Hause Elmer, Gesichtszüge wie eine Mutter Gottes, als des verderbten Kinds Eltern besser seyen als es und gewiss mit manch Tränen umb des elenden Kinds gebetet haben und solches, wie es vermochte, doch nicht vermochten, welches also sein Vorgehen und welches die wahre Ursach zur Besserung des Kindes gewesen war.
Es könne in Gotts Namen keine andere Ursach angeben, als dass es solche erbittet habe.
Dass sie das Leckerli vom bösen Geist gehabt habe, hatte sie gesagt, nachdem sie selbigen Tags mit auf den Rücken gebundenen Händen an einem Haken befestigt, mit den Armen hochgezogen und mit einem Stein an den Füssen beschwert worden war.
Wie sey es mit dem bösen Geist bekannt geworden.
Eben weil es mit der Annamiggeli uneins gewesen war, sey der böse Geist gekommen und hab es zur Sach verleitet.
In was Gestalt der böse Geist gekommen sey.
Ein wüschtes schwarzes Thier sei er gewesen, das zu jedem Loch ins Haus rein könne.
Warum es den bösen Geist gerufen habe.
Es sei so unglücklich gewesen, es habe zum Kuchifenster hinaus gerufen um zwölfe in der Nacht, da sei der Tüfl gekommen, er habe da ein Leckerli, auf das Gufen werden im Bauch des Annamiggeli.
Habe es sexuellen Verkehr gehabt mit dem Tüfl?
Habe es nicht.
Dass die Ratsherrn das Urtheil nun verkünden wollten, hatten sie gesagt, und dass die Kindsverderberin verurtheilt werde zum Schwert, und alle, die dieses Urtheil änzten, äferten oder schmähten mit selbigem Blutgericht zu rechnen hätten, und der sehr verehrte Doctor Tschudi von den Anschuldigungen des verbotenen fleischlichen Umgangs freigesprochen, rehabilitiert und ferner unter Schutz und Schirm des Staates gestellt würde, hatten sie verkündet, während der Schreiber Johann Melchior Kubli das Urtheil aufgesetzt hatte, obwohl er gegen das Schwert gewesen war. Und nachdem der Scharfrichter Franz Leonhard Vollmar dem toten Steinmüller zur wohlverdienten Strafe und allen anderen zum Exempel die rechte Hand abgeschlagen und vor dem Rathaus aufgesteckt hatte, kam er mit seinem neunzehnjährigen Sohn Franz Dietrich Vollmar und richtete die Göldin. Der Pfarrer Tschudi, Onkel der Elsbeth Tschudi und Götti des Doctor Tschudi, hatte die Aufnahme ins Totenbuch der Gemeinde verweigert. Zwanzig, den Tschudis anverwandte Zeugen waren zum Gufenspeien befragt worden.
Ein Zeuge hatte gemeint, ein weisses Tüechlein, das Frau Doctor Tschudi dem Annamiggeli vor den Mund gehalten habe, habe eine grosse Rolle gespielt, sodass er den Speivorgang selber nicht habe beobachten können.